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Wegen betrügerischer Nutzung der Arbeitszeitkarte entlassen: Kassationsgericht bestätigt – Arbeitsverhältnis beendet

Arbeit ✍️ Marco Rossi 🕒 2026-04-09 07:21 🔥 Aufrufe: 2
Entlassung und Arbeit

Es gibt Arten und Weisen, sich entlassen zu lassen. Aber das, was der Angestellte der EAV (Ente Autonomo Volturno, das Unternehmen, das den öffentlichen Nahverkehr in Neapel und Kampanien betreibt) gewählt hat, ist ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Der Kassationsgerichtshof hat gerade einen Schlussstrich unter eine Affäre gezogen, die von Schlitzohrigkeit und wenig Professionalität zeugt: Er hat die Entlassung desjenigen bestätigt, der seine Arbeitszeitkarte betrügerisch benutzt hat. Keine Rückkehr ins Unternehmen, keine Wiedereinstellung. Das Arbeitsverhältnis ist für immer beendet.

Der Protagonist, ein gewisser Herr Nappi (sein Name steht bereits im Urteil), dachte, er sei schlauer als die anderen. Sein Spielchen? Er liess seine Karte von einem Kollegen stempeln oder betätigte sie selbst vor dem Verlassen des Büros, um Arbeitsstunden vorzutäuschen, die er nie geleistet hatte. Kurzum: ein Betrug zu Lasten des Unternehmens und aller Fahrgäste, die ihren Fahrschein bezahlen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte nach einem internen Verfahren, und nun hat der Oberste Gerichtshof der EAV recht gegeben: Die Entlassung ist gültig, ja sogar unumstösslich.

Wann die Arbeitszeitkarte zur Waffe für eine Entlassung wird

Viele denken, die betriebsbedingte Kündigung sei der häufigste Grund für die Beendigung eines Arbeitsvertrags. Oder dass die Massenentlassung der Albtraum grosser Unternehmen in der Krise sei. Aber hier geht es um etwas ganz anderes: um Vertrauen, Ehrlichkeit und guten Glauben. Das italienische Gesetz (Art. 2119 des Zivilgesetzbuchs) besagt, dass das Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden kann, wenn die Vertrauensbasis wegfällt. Und eine manipulierte Arbeitszeitkarte ist der Kronzeuge dafür, dass der Angestellte nicht zuverlässig ist.

  • Betrug mit der Arbeitszeitkarte (wie im Fall EAV): Für andere stempeln oder sich von anderen stempeln lassen ist eine Täuschung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
  • Längere unentschuldigte Absenzen – ein weiterer Klassiker, der zur Auflösung des Vertrags führt.
  • Beleidigung oder Bedrohung des Vorgesetzten im Büro: Der Kassationsgerichtshof hat auch bei Wutausbrüchen einer Kündigung zugestimmt, wenn der Vorfall schwerwiegend ist.
  • Unlauterer Wettbewerb – für ein Konkurrenzunternehmen während der Arbeitszeit oder mit den Mitteln des eigenen Arbeitgebers arbeiten.

Das aktuelle Urteil lässt keine Auswege: Der Oberste Gerichtshof hat bekräftigt, dass der Arbeitgeber kein betrügerisches Verhalten hinnehmen muss, auch nicht, wenn der Angestellte lange Betriebszugehörigkeit oder frühere Verdienste vorweisen kann. Die erste Instanz und später das Berufungsgericht hatten der EAV bereits recht gegeben. Nappis letzter Versuch war es, den Kampf vor den Kassationsgerichtshof zu bringen, in der Hoffnung auf eine mildere Auslegung der Regeln. Stattdessen beendeten die Richter das Verfahren mit einem knappen «berechtigte Kündigung».

Nicht nur Betrug: Wenn die Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen endet

Natürlich entstehen nicht alle Kündigungen aus einem üblen Spiel. In meiner Karriere als Gerichtsreporter habe ich Dutzende Beendigungen von Arbeitsverhältnissen wegen Firmenkrisen, Umstrukturierungen oder Verlagerungen ins Ausland gesehen. Die betriebsbedingte Kündigung ist ein soziales Übel, besonders im Süden. Aber Vorsicht: Auch in diesen Fällen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er den Arbeitnehmer nicht anderswo einsetzen kann. Es reicht nicht zu sagen: «Wir haben kein Geld mehr.» Beim Fall der betrügerischen Arbeitszeitkarte hingegen ist der Beweis glasklar, und der Richter wird Sie nicht retten.

Dasselbe gilt für die Massenentlassung, bei der es um mindestens fünf Personen innerhalb von 120 Tagen geht. Dort gibt es Gewerkschaftsverfahren, Verhandlungen und Sozialpläne. Hier jedoch keine Verhandlungen: Ein falsches Verhalten, und der Vertrag bricht wie ein trockenes Keks. Der Kassationsgerichtshof wollte ein klares Signal senden: Guter Glaube bei der Erbringung der Arbeitsleistung ist kein optionales Extra, er ist das Herzstück des Arbeitsverhältnisses.

Also, liebe Leserinnen und Leser in Neapel und im Rest Italiens: Wenn Sie auf die Idee kommen, mit der Arbeitszeitkarte schlau sein zu wollen, denken Sie an Herrn Nappi. Seine Geschichte steht bereits in den Lehrbüchern des Arbeitsrechts als abschreckendes Beispiel. Und für diejenigen, die sich auf der anderen Seite wiederfinden, vielleicht Opfer einer ungerechtfertigten Entlassung, ist der Weg ein anderer: Dokumentation, Zeugen und ein guter Anwalt. Aber hier, ganz ehrlich, hatte der Arbeitnehmer keine Entschuldigung. Die Arbeitszeitkarte ist heilig: Sie stempeln nur, wenn Sie tatsächlich kommen und gehen.