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Wegen betrügerischer Nutzung der Zeiterfassung entlassen: Kassationsgerichtshof bestätigt – Ende der Beschäftigung

Arbeit ✍️ Marco Rossi 🕒 2026-04-09 07:21 🔥 Aufrufe: 2
Kündigung und Arbeit

Es gibt Wege, sich entlassen zu lassen – und dann gibt es die, die man besser vermeidet. Der Weg, den der Mitarbeiter der EAV (Ente Autonomo Volturno, das Verkehrsunternehmen, das den öffentlichen Nahverkehr in Neapel und Kampanien betreibt) gewählt hat, ist ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Der Kassationsgerichtshof hat gerade einen Schlussstrich unter einen Fall gezogen, der von Schlauheit, aber wenig Professionalität zeugt: Er hat die Entlassung wegen betrügerischer Nutzung der Zeiterfassungskarte bestätigt. Keine Rückkehr in den Betrieb, keine zweite Chance. Das Arbeitsverhältnis ist für immer beendet.

Der Protagonist, ein gewisser Herr Nappi (der Name steht bereits im Urteil), hielt sich für cleverer als alle anderen. Sein Spielchen? Er ließ seine Zeiterfassungskarte von einem Kollegen stempeln oder betätigte sie selbst, bevor er das Gebäude verließ – und wies so Arbeitsstunden aus, die er nie geleistet hatte. Kurzum: ein Betrug zu Lasten des Unternehmens und aller Fahrgäste, die ihr Ticket bezahlen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte nach einem internen Verfahren, und nun hat der Oberste Gerichtshof der EAV recht gegeben: Die Kündigung ist gültig, ja sogar absolut berechtigt.

Wann die Zeiterfassung zur Waffe für eine Kündigung wird

Viele glauben, die betriebsbedingte Kündigung sei der häufigste Grund für die Beendigung eines Arbeitsvertrags. Oder dass die Massenentlassung der Albtraum großer Unternehmen in der Krise sei. Aber hier geht es um etwas ganz anderes: um Vertrauen, Ehrlichkeit und Treu und Glauben. Das italienische Gesetz (Artikel 2119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) besagt, dass das Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden kann, wenn das Vertrauenselement wegfällt. Und eine manipulierte Zeiterfassung ist der Beweis dafür, dass der Mitarbeiter nicht zuverlässig ist.

  • Betrug mit der Zeiterfassungskarte (wie im Fall EAV): Für andere stempeln oder sich von anderen stempeln lassen ist eine Täuschung, die eine sofortige Kündigung rechtfertigt.
  • Längere unentschuldigte Fehlzeiten – ein weiterer Klassiker, der zur Auflösung des Arbeitsvertrags führt.
  • Beleidigung oder Bedrohung des Vorgesetzten im Büro: Der Kassationsgerichtshof hat der Kündigung selbst in Momenten der Wut zugestimmt, wenn der Vorfall schwerwiegend ist.
  • Unlauterer Wettbewerb – Arbeiten für ein Konkurrenzunternehmen während der Arbeitszeit oder unter Nutzung der Mittel des eigenen Arbeitgebers.

Das aktuelle Urteil lässt keine Auswege: Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass der Arbeitgeber kein betrügerisches Verhalten hinnehmen muss, selbst wenn der Mitarbeiter langjährige Betriebszugehörigkeit oder frühere Verdienste vorweisen kann. Bereits das erstinstanzliche Gericht und später das Berufungsgericht hatten der EAV recht gegeben. Nappis letzter Versuch war es, den Kampf vor den Kassationsgerichtshof zu bringen, in der Hoffnung auf eine mildere Auslegung der Regeln. Doch die Richter entschieden mit einem klaren „Kündigung rechtmäßig“.

Nicht nur Betrug: Wenn die Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen endet

Natürlich entstehen nicht alle Kündigungen aus einem Fehlverhalten. In meiner Laufbahn als Journalist habe ich Dutzende Beendigungen von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Unternehmenskrisen, Umstrukturierungen oder Verlagerungen ins Ausland gesehen. Die betriebsbedingte Kündigung ist ein soziales Problem, besonders im Süden Italiens. Aber Vorsicht: Auch in diesen Fällen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich ist. Es reicht nicht zu sagen: „Wir haben kein Geld mehr.“ Im Fall des betrügerischen Stempelns hingegen ist der Beweis erdrückend, und das Gericht wird Sie nicht retten.

Das Gleiche gilt für die Massenentlassung, bei der mindestens fünf Personen innerhalb von 120 Tagen betroffen sind. Dort gibt es gewerkschaftliche Verfahren, Verhandlungen und soziale Sicherungsmaßnahmen. Hier jedoch keine Verhandlungen: Ein einziges Fehlverhalten, und der Vertrag zerbricht wie ein trockener Keks. Der Kassationsgerichtshof wollte ein klares Signal senden: Treu und Glauben bei der Erbringung der Arbeitsleistung ist kein optionales Extra, sondern das Herzstück des Arbeitsverhältnisses.

Also, liebe Leserinnen und Leser in Neapel und im Rest Italiens: Wenn Ihnen der Gedanke kommt, mit der Zeiterfassung schlau sein zu wollen, denken Sie an Herrn Nappi. Seine Geschichte gehört bereits in die Lehrbücher des Arbeitsrechts als abschreckendes Beispiel. Und für diejenigen, die sich auf der anderen Seite wiederfinden, vielleicht als Opfer einer ungerechtfertigten Kündigung, führt der Weg ein anderer: Dokumentation, Zeugen und ein guter Anwalt. Aber hier, ehrlich gesagt, hatte der Arbeitnehmer keine Entschuldigung. Die Zeiterfassung ist heilig: Sie wird nur gestempelt, wenn Sie wirklich kommen und gehen.