Entlassung wegen betrügerischer Verwendung des Abzeichens: Der Oberste Gerichtshof bestätigt, Abschied von der Arbeit
Es gibt Wege und Möglichkeiten, gefeuert zu werden. Aber was der Mitarbeiter der EAV (Ente Autonomo Volturno, das Unternehmen, das den öffentlichen Nahverkehr in Neapel und Kampanien verwaltet) gewählt hat, ist laut Arbeitshandbuch etwas, das vermieden werden sollte. Die Kassation hat gerade einer Affäre ein Ende gesetzt, die nach List und mangelnder Professionalität riecht: Sie bestätigte die Entlassung derjenigen, die das Abzeichen in betrügerischer Absicht verwendet hatten. Keine Rückkehr zum Unternehmen, kein Hoffnungslauf. Das Arbeitsverhältnis wird für immer geschlossen.
Der Protagonist, ein gewisser Herr Nappi (der Name steht bereits im Satz), dachte, er sei schlauer als die anderen. Sein kleines Spiel? Er ließ seinen Ausweis von einem Kollegen abstempeln oder benutzte ihn selbst, bevor er ging, was zu stundenlangen Arbeiten führte, die nie wirklich erledigt wurden. Kurz gesagt, ein Betrug zum Nachteil des Unternehmens und aller Bürger, die das Ticket bezahlen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte nach einem internen Verfahren, und nun ist sich der Oberste Gerichtshof mit der EAV einig: Die Kündigung ist gültig, ja unantastbar.
Wenn das Abzeichen zur Entlassungswaffe wird
Viele denken, dass eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen der häufigste Grund für die Beendigung des Vertrags ist. Oder dass Massenentlassungen der Albtraum großer Unternehmen in der Krise sind. Aber hier geht es um etwas anderes: Vertrauen, Ehrlichkeit, Treu und Glauben. Das italienische Recht (Artikel 2119 des Zivilgesetzbuchs) besagt, dass die Beziehung ohne Vorankündigung sofort beendet werden kann, wenn das treuhänderische Element nicht mehr vorhanden ist. Und ein manipulierter Ausweis ist ein Beweis dafür, dass der Mitarbeiter nicht vertrauenswürdig ist.
- Ausweisbetrug (wie im EAV-Fall): Das Einstempeln für andere oder das Erhalten eines Stempels ist eine Täuschung, die eine völlige Entlassung rechtfertigt.
- Längere ungerechtfertigte Abwesenheiten ein weiterer Klassiker, der zur Vertragskündigung führt.
- Den Chef beleidigen oder bedrohen im Büro: Der Oberste Gerichtshof hat eine Entlassung auch in Momenten der Wut erlaubt, wenn es sich um einen schwerwiegenden Vorfall handelt.
- Unlauterer Wettbewerb: Arbeiten Sie während der Arbeitszeit für ein Konkurrenzunternehmen oder nutzen Sie die Ressourcen Ihres Arbeitgebers.
Das Urteil der letzten Tage lässt keinen Ausweg: Der Oberste Gerichtshof hat bekräftigt, dass der Arbeitgeber betrügerisches Verhalten nicht dulden darf, selbst wenn der Arbeitnehmer über ein höheres Dienstalter oder frühere Verdienste verfügt. Der Richter der ersten Instanz und dann das Berufungsgericht entschieden zugunsten der EAV. Nappis letzter Versuch bestand darin, den Kampf vor den Obersten Gerichtshof zu bringen, in der Hoffnung auf eine mildere Auslegung der Regeln. Stattdessen beendeten die Kampfrichter den Kampf mit einem knappen „rechtmäßigen Platzverweis“.
Nicht nur Betrug: Wenn die Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen endet
Offensichtlich sind nicht alle Entlassungen auf einen Fehler zurückzuführen. In meiner Karriere als Reporterin habe ich Dutzende Beendigungen von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Unternehmenskrisen, Umstrukturierungen oder Standortverlagerungen erlebt. Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen sind vor allem im Süden eine soziale Plage. Aber Vorsicht: Auch in diesen Fällen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass eine Versetzung des Arbeitnehmers nicht möglich ist. Es reicht nicht zu sagen: „Wir haben kein Geld mehr“. Im Fall des Betrugsabzeichens hingegen ist der Beweis klar und der Richter wird Sie nicht retten.
Dasselbe gilt für Massenentlassungen, bei denen innerhalb von 120 Tagen mindestens fünf Personen betroffen sind. Es gibt dort gewerkschaftliche Verfahren, Verhandlungen und soziale Sicherheitsnetze. Hier jedoch keine Verhandlungen: Fehlverhalten und der Vertrag zerbricht wie ein trockener Keks. Der Oberste Gerichtshof wollte damit ein klares Zeichen setzen: Guter Glaube an die Leistungserbringung ist keine Option, sondern das Herzstück des Arbeitsverhältnisses.
Also, liebe Leser aus Neapel und dem Rest Italiens, wenn Sie auf die Idee kommen, mit Ihrem Abzeichen klug umzugehen, denken Sie an Herrn Nappi. Seine Geschichte steht bereits in Handbüchern zum Arbeitsrecht als Beispiel, das nicht nachgeahmt werden sollte. Und für diejenigen, die auf der anderen Seite stehen, vielleicht Opfer einer ungerechtfertigten Entlassung, ist der Weg ein anderer: Unterlagen, Zeugen und ein guter Anwalt. Aber ehrlich gesagt hatte der Arbeiter hier keine Entschuldigung. Das Abzeichen ist heilig: Sie stempeln es nur ab, wenn Sie tatsächlich ein- und ausgehen.