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Flüge gestrichen in ganz Europa: Wichtige Ratschläge für Reisende aus der Schweiz

Reisen ✍️ Liam O'Connor 🕒 2026-03-13 02:26 🔥 Aufrufe: 1
Flugausfälle an europäischen Flughäfen

Wenn Sie in nächster Zeit eine Reise durch Europa planen, sollten Sie sich besser setzen, bevor Sie weiterlesen. Der Frühjahrsreiseverkehr ist nun wirklich in vollem Gange – und das nicht im guten Sinne. In den letzten 24 Stunden haben Flugausfälle und Verspätungen an einigen der verkehrsreichsten Flughäfen des Kontinents tausende Passagiere stranden lassen, darunter auch viele Schweizer Urlauber und Geschäftsreisende.

Nehmen wir nur Paris Charles de Gaulle: mit dem Beginn des Frühjahrsverkehrs wurden dort fast 100 Flüge verspätet oder gestrichen. Fluggesellschaften wie Lufthansa, Air France und Qatar Airways mussten Verbindungen zu grossen Drehkreuzen – Dubai, Doha, Riad, Frankfurt, München – einstellen und die Reisenden stehen nun da und versuchen, umzubuchen. Und es betrifft nicht nur Paris. Auch Amsterdam Schiphol ist mittendrin, hunderte weitere Passagiere sind von den Folgen betroffen. Für alle, die ab Zürich oder Genf fliegen und in diesen Flughäfen umsteigen, wird dies zum Albtraum aus verpassten Anschlüssen und langen Schlangen an den Umbuchungsschaltern.

Die grosse Frage: Gestrichene Flüge, keine Rückerstattung?

Wenn Sie am Gate festsitzen und auf einen Abflugbildschirm voller roter Meldungen starren, schiesst Ihnen als Erstes durch den Kopf: "Und jetzt? und kriege ich mein Geld zurück?" Das ist die grosse Frage: Gestrichene Flüge, keine Rückerstattung – zumindest scheint es so, wenn man mit dem Kundendienst der Fluggesellschaft spricht. Aber so ist es nicht: Gemäss EU-Recht (genauer gesagt der EU-Verordnung 261/2004) haben Sie Rechte, wenn Ihr Flug gestrichen wird und Sie ab einem EU-Flughafen fliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft in der EU ankommen. Das bedeutet eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Franken pro Passagier, abhängig von der Distanz – es sei denn, die Fluggesellschaft kann "aussergewöhnliche Umstände" nachweisen. Und das Frühjahrs-Chaos zählt in der Regel nicht dazu.

Ich habe diese Prozedur schon öfter durchgemacht, als mir lieb ist, und die goldene Regel lautet: Lassen Sie sich nicht mit einem Gutschein abspeisen, wenn Sie Ihr Geld zurück wollen. Sie haben Anspruch auf entweder eine vollständige Rückerstattung oder eine anderweitige Beförderung. Und wenn Sie über Nacht festsitzen, müssen die Gesellschaften für Mahlzeiten, Unterkunft und zwei Telefonate oder E-Mails sorgen. Drucken Sie sich das aus und behalten Sie es im Handgepäck.

Von 'New from Here' bis 'Home for Christmas' – Die Bücher, die wir nie lasen

Als ich gestern durch das Terminal in CDG ging, sah ich eine Frau, die ein Exemplar von New from Here umklammerte – der neueste Bestseller, über den alle reden – und einen Mann mit Home for Christmas unter dem Arm. Beide starrten auf die Bildschirme, ihre Flüge nach Frankfurt beziehungsweise München waren einfach... weg. Es ist eine Kleinigkeit, aber es fiel mir auf: Wir alle packen das Buch ein, das wir schon lange lesen wollten, und freuen uns auf ein paar ruhige Stunden in der Luft. Stattdessen sitzen wir stundenlang ungewiss auf einem Plastikstuhl. Wenn Sie schon festsitzen, tauchen Sie wenigstens in das Buch ein – Sie haben jetzt ja die Zeit. Und setzen Sie vielleicht gleich ein Lesezeichen auf Ihrem Handy für die Seite mit Ihren Fluggastrechten.

Was Reisende aus der Schweiz jetzt tun müssen

Wenn Sie in den nächsten Tagen zum Flughafen fahren oder bereits in diesem Schlamassel stecken, hier eine kurze Checkliste, um den Überblick und Ihr Geld zu behalten:

  • Überprüfen Sie den Flugstatus, bevor Sie losfahren. Fahren Sie nicht extra bis nach Zürich oder Genf, nur um dann festzustellen, dass der Flug gestrichen ist. Nutzen Sie die App oder Website der Fluggesellschaft.
  • Kennen Sie Ihre Rechte gemäss EU-Verordnung 261. Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf Betreuung (Essen, Getränke, Unterkunft) und entweder Rückerstattung oder alternative Beförderung. Eine Entschädigung gibt es, ausser es liegen aussergewöhnliche Umstände vor – und der Frühjahrsverkehr ist keiner.
  • Nehmen Sie nicht das erste Angebot an. Fluggesellschaften drängen vielleicht Gutscheine auf. Sie haben aber gesetzlich Anspruch auf eine Rückerstattung in bar, wenn Sie sich gegen eine Umbuchung entscheiden. Bleiben Sie standhaft.
  • Kontaktieren Sie Ihre Reiseversicherung. Falls Sie eine Versicherung haben, übernimmt diese möglicherweise Zusatzkosten und hilft bei Ansprüchen. Einige haben sogar 24-Stunden-Notrufnummern, die oft schneller eine Umbuchung vornehmen können als die Warteschlange bei der Airline.
  • Bleiben Sie höflich, aber beharrlich. Das Personal am Schalter ist genauso gestresst wie Sie. Etwas Geduld hilft ungemein – aber scheuen Sie sich nicht, die Verordnungsnummer zu nennen, wenn es nicht weitergeht.

Der Frühjahrsreiseverkehr fängt gerade erst richtig an, und da wieder mehr Menschen unterwegs sind als seit Jahren, werden solche Störungen wohl weiterhin auftreten. Fürs Erste können Sie das Beste tun, indem Sie sich informieren, Ihre Rechte kennen und vielleicht das Buch einpacken, das Sie schon immer lesen wollten – Sie könnten ja doch noch die Zeit dafür finden.