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Flüge in ganz Europa gestrichen: Wichtige Tipps für Reisende aus Österreich

Reisen ✍️ Liam O'Connor 🕒 2026-03-13 02:26 🔥 Aufrufe: 1
Flugausfälle an europäischen Flughäfen

Wenn Sie demnächst eine Reise durch Europa planen, sollten Sie sich jetzt hinsetzen. Der Frühjahrsreiseverkehr ist richtig in Fahrt gekommen – und das nicht im guten Sinne. In den letzten 24 Stunden haben Flugausfälle und Verspätungen an einigen der verkehrsreichsten Flughäfen des Kontinents tausende Passagiere stranden lassen, darunter auch viele österreichische Urlauber und Geschäftsreisende.

Nehmen wir nur Paris Charles de Gaulle: knapp 100 Flüge verspätet oder gestrichen zum Auftakt der Frühjahrsreisezeit. Airlines wie Lufthansa, Air France und Qatar Airways mussten Verbindungen zu wichtigen Drehkreuzen – Dubai, Doha, Riad, Frankfurt, München – einstellen und ließen Reisende zurück, die nun verzweifelt umbuchen müssen. Und es betrifft nicht nur Paris. Auch Amsterdams Schiphol ist mittendrin, hunderte weitere Passagiere sind von den Folgewirkungen betroffen. Für alle, die von Wien, Salzburg oder Innsbruck mit Anschluss über diese Flughäfen fliegen, wird es zum Albtraum aus verpassten Anschlüssen und langen Warteschlangen an den Umbuchungsschaltern.

Die große Frage: Gestrichene Flüge, keine Rückerstattung?

Wenn man am Gate festsitzt und auf einen Abflugmonitor voller roter Meldungen starrt, schießt einem als Erstes durch den Kopf: "Was jetzt? Und bekomme ich mein Geld zurück?" Das ist Die große Frage: Gestrichene Flüge, keine Rückerstattung – zumindest kommt es einem so vor, wenn man es mit dem Kundenservice der Fluglinien zu tun hat. Aber so sieht die Sache aus: Laut EU-Recht (genauer gesagt der EU-Verordnung 261/2004) haben Sie Rechte, wenn Ihr Flug gestrichen wird und Sie von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft in der EU ankommen. Das bedeutet eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Passagier, je nach Flugstrecke – es sei denn, die Airline kann "außergewöhnliche Umstände" nachweisen – und Chaos wegen des Frühjahrsverkehrs zählt in der Regel nicht dazu.

Ich habe diese Prozedur schon öfter durchgemacht, als mir lieb ist, und die oberste Regel lautet: Lassen Sie sich nicht mit einem Gutschein abspeisen, wenn Sie Ihr Geld zurück wollen. Sie haben Anspruch auf entweder eine vollständige Rückerstattung oder eine anderweitige Beförderung. Und wenn Sie über Nacht festsitzen, müssen die Airline für Mahlzeiten, Unterkunft und zwei Telefonate oder E-Mails sorgen. Drucken Sie sich das aus und packen Sie es ins Handgepäck.

Von 'New from Here' bis 'Home for Christmas' – Die Bücher, die wir nie lesen konnten

Als ich gestern durch das Terminal in CDG ging, sah ich eine Frau, die ein Exemplar von New from Here umklammerte – den neuesten Bestseller, über den alle reden – und einen Mann, der Home for Christmas unter den Arm geklemmt hatte. Beide starrten auf die Monitore, ihre Flüge nach Frankfurt beziehungsweise München waren einfach... weg. Es ist eine Kleinigkeit, aber es ist mir aufgefallen: Wir alle packen das Buch ein, das wir schon lange lesen wollten, und freuen uns auf ein paar ruhige Stunden in der Luft. Stattdessen verbringen wir Stunden der Ungewissheit auf einem Plastiksitz. Wenn Sie festsitzen, tauchen Sie wenigstens in das Buch ein – Sie haben jetzt ja die Zeit. Und setzen Sie vielleicht gleich ein Lesezeichen auf Ihrem Handy für die Seite mit Ihren Fluggastrechten.

Was österreichische Reisende jetzt tun sollten

Wenn Sie in den nächsten Tagen zum Flughafen fahren oder bereits in diesem Schlamassel stecken, hier eine kleine Checkliste, um Ihren Verstand und Ihr Geldbeutel zu schonen:

  • Überprüfen Sie den Flugstatus, bevor Sie losfahren. Machen Sie sich nicht den ganzen Weg zum Flughafen Wien-Schwechat, nur um dann festzustellen, dass Ihr Flug gestrichen ist. Nutzen Sie die App oder Website der Airline.
  • Kennen Sie Ihre Rechte gemäß EU-Fluggastrechteverordnung. Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf Betreuung (Essen, Getränke, Unterkunft) und entweder Rückerstattung oder alternative Beförderung. Eine Entschädigung steht Ihnen zu, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor – und der Frühjahrsreiseverfall zählt nicht dazu.
  • Akzeptieren Sie nicht das erste Angebot. Fluglinien könnten mit Gutscheinen kommen. Sie haben jedoch gesetzlich Anspruch auf Rückerstattung in Geld, wenn Sie sich gegen eine Umbuchung entscheiden. Bleiben Sie hart.
  • Kontaktieren Sie Ihre Reiseversicherung. Wenn Sie eine Police haben, übernimmt diese vielleicht zusätzliche Kosten und hilft bei Ansprüchen. Manche haben sogar 24-Stunden-Notrufnummern, die eine Umbuchung schneller erledigen können als die Warteschlange bei der Airline.
  • Bleiben Sie höflich, aber beharrlich. Das Personal an den Schaltern ist genauso gestresst wie Sie. Ein bisschen Geduld hilft ungemein – aber scheuen Sie sich nicht, die Verordnungsnummer zu nennen, wenn Sie an eine Wand stoßen.

Die Frühjahrsreisezeit fängt gerade erst an, und da wieder mehr Menschen unterwegs sind als seit Jahren, werden solche Störungen wohl weiterhin auftreten. Fürs Erste ist das Beste, was Sie tun können, sich zu informieren, Ihre Rechte zu kennen und vielleicht das Buch einzupacken, das Sie schon immer lesen wollten – Sie haben jetzt vielleicht doch die Zeit dafür.