Referendum 2026: Wann wird über die Justizreform abgestimmt? Daten, Uhrzeiten und Ablauf
So weit sind wir. Nach monatelangen Stammtischparolen, Diskussionen im Plenum und Protesten vor den Gerichtsgebäuden steht das entscheidende Datum nun unmittelbar bevor. Falls auch Sie sich fragen, wann über das Referendum abgestimmt wird, dann notieren Sie sich diese Daten mit Filzstift im Kalender: Gewählt wird am Sonntag, 22., und Montag, 23. März 2026.
Ich weiss, es kommt etwas ungewohnt, an einem Montag zu wählen, aber bei den letzten Europawahlen war das ja auch schon so. Man hat die Wahlzeit verlängert, um allen die Gelegenheit zur Meinungsäusserung zu geben, schliesslich handelt es sich um eine Verfassungsreform, die es in sich hat. Gewählt wird sonntags von 7 bis 23 Uhr und montags von 7 bis 15 Uhr. Praktisch heisst das: Wenn Sie am Montag früh rausmüssen, können Sie einfach vor der Arbeit im Wahllokal vorbeischauen. Praktisch, nicht wahr?
Apropos, lassen wir doch die langweiligen Details beiseite: Heute versuche ich, Ihnen das Ganze so zu erklären, als würden wir bei einem Kaffee zusammensitzen – und ich beginne mit einer Erinnerung, die mir beim Lesen der heutigen Schlagzeilen in den Sinn kam.
Wenn Wählen Geschichte schreibt: Vom Südsudan nach Italien
Immer wenn ich das Wort Referendum höre, muss ich an 2011 denken. Ich klebte damals vor dem Fernseher und verfolgte das Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan 2011. Eine ernste Angelegenheit, einer jener Momente, in denen der Stimmzettel in der Wahlkabine wirklich die Grenzen der Welt verändert. Fast 4 Millionen Südsudanesen stellten sich nach Jahrzehnten des Bürgerkriegs vom 9. bis 15. Januar in den Wahllokalen ein. Das Ergebnis? Ein Plebiszit: 98,83% stimmten für die Unabhängigkeit. Die Geburtsurkunde einer Nation.
Nun, unser Referendum wird zwar keinen neuen Staat erschaffen, aber es versucht im Kleinen, einen Teil der Verfassung zu revolutionieren, der uns allen am Herzen liegt: die Justiz. Deshalb kann man, wenn über das Referendum abgestimmt wird, nicht leichten Herzens daran vorbeigehen.
Was sich bei einem Ja (oder Nein) ändert
Ich will hier nicht den Klugscheisser spielen, aber nur damit wir verstehen, worüber wir auf dem hellgrünen Stimmzettel entscheiden: Die Reform führt die Trennung der Karrierewege von Richtern und Staatsanwälten ein. Anders gesagt: Wer urteilt und wer anklagt, durchläuft künftig getrennte Laufbahnen mit zwei voneinander unabhängigen Obersten Richterräten. Die Mitglieder werden nicht mehr nur von den Strömungen gewählt, sondern teils auch ausgelost, um die berüchtigten "Seilschaften" zu vermeiden.
Zudem wird ein neuer Disziplinarhof für Verfahren gegen Amtsträger geschaffen. Also ein ordentlicher Modernisierungsschub. Befürworter eines Ja sprechen von unabhängigeren Richtern und mehr Rechtsstaatlichkeit, wie es auch Arturo Parisi in diesen Tagen betont hat. Die Nein-Sager hingegen warnen vor "Sheriff-Staatsanwälten" und explodierenden Kosten (man spricht von zusätzlichen 50 Millionen pro Jahr).
Der praktische Wahlleitfaden: Dokumente und Tipps
Kommen wir zum Konkreten. Für die Stimmabgabe benötigen Sie Ihren Wahlausweis. Das alte Ding, das Sie meist zusammen mit den Supermarktbons im Portemonnaie haben. Sind die Stempelfelder voll oder haben Sie ihn verloren, keine Panik: Das Wahlbüro Ihrer Gemeinde hat mit Sonderöffnungszeiten geöffnet. An den Tagen vor der Abstimmung (Freitag, 20., und Samstag, 21.) von 9 bis 18 Uhr, und während der gesamten Wahlzeit. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit, und Sie erhalten innerhalb von zwei Minuten einen Ersatz.
Achten Sie auf diese Details, damit Sie nicht dastehen wie ein Anfänger:
- Ausweis: Gültig sind der Personalausweis, der Führerausweis oder der Pass. Hauptsache mit Foto und gültig.
- Stift: Lassen Sie den Kuli zu Hause. Im Wahllokal erhalten Sie einen speziellen Kopierstift, der nicht verwischt.
- Begleitete Stimmabgabe: Bei Mobilitäts- oder Sehbehinderung können Sie eine wählende Person mitnehmen. Niemand darf mehr als eine behinderte Person begleiten.
Italiener im Ausland? So funktioniert's
Für unsere Landsleute ausserhalb der Landesgrenzen läuft es anders. Bei der AIRE Registrierte erhalten das Wahlkuvert mit Stimmzettel und frankiertem Rücksendeumschlag direkt nach Hause. Sie müssen es bis spätestens 16 Uhr (Ortszeit) am 19. März an die zuständige Konsularbehörde zurücksenden.
Wer sich hingegen vorübergehend aus Arbeits-, Studien- oder medizinischen Gründen (mindestens drei Monate) im Ausland aufhält, musste den Antrag bereits bis zum vergangenen 18. Februar stellen. Falls Sie das getan haben, halten Sie Ausschau nach Ihrem Briefkasten: Das Kuvert kommt direkt dorthin.
Keine Ausreden: Es gibt kein Quorum
Ich weiss, viele denken: "Wenn ich nicht hingehe, kommt es schon nicht zustande." Aber nein: Bei Verfassungsreferenden gibt es kein Quorum. Es gewinnt, was mehr Ja- oder Nein-Stimmen erhält, völlig unabhängig von der Anzahl der Stimmenden. Mit anderen Worten: Wenn Sie zu Hause bleiben, entscheiden die anderen. Und da es um eine Verfassungsänderung geht, lohnt es sich vielleicht doch, den Weg ins Wahllokal auf sich zu nehmen – und sei es nur, um das Kreuz nach Ihren Vorstellungen zu setzen.
Also, nehmen Sie sich zwischen einer Kartepartie und dem Sonntagsausflug eine halbe Stunde Zeit. Die Zukunft der italienischen Justiz liegt auch in Ihren Händen. Und am nächsten Tag im Büro oder im Café sind Sie garantiert die Einzigen, die mit fundiertem Wissen sagen können: "Ich war dabei."