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Höhere Gewalt und der Iran-Konflikt: Was Schweizer Unternehmen jetzt wissen müssen

Wirtschaft ✍️ Liam O'Connor 🕒 2026-03-09 11:38 🔥 Aufrufe: 2
Containerschiff im Hafen mit Kränen im Hintergrund

Der Begriff Höhere Gewalt geistert diesen Monat mit alarmierender Häufigkeit durch Sitzungszimmer und Rechtsschriften. Mit der jüngsten Eskalation im Iran-Israel-Konflikt und der erneuten Bedrohung der Schifffahrtswege in der Strasse von Hormus beeilen sich Reeder und Verlader, die vertragliche Notluke zu ziehen, die sie aus der Verantwortung entlässt, wenn die Welt aus den Fugen gerät. Für Schweizer Unternehmen – ob Sie nun Elektronik aus Asien importieren oder Holz nach Europa exportieren – kann das Verständnis, wie diese Klausel funktioniert (und wie sie missbraucht wird), den Unterschied ausmachen zwischen dem Überstehen des Sturms und dem rasanten Absturz Ihrer Gewinnzone.

Wenn die Welt Ihre Lieferkette unterbricht

Im Kern ist die Höhere-Gewalt-Klausel das juristische Äquivalent zum Schulterzucken – sie ist die "höhere Gewalt"-Regelung, die eine Partei von der Vertragserfüllung entbindet, wenn ein aussergewöhnliches Ereignis ausserhalb ihrer Kontrolle den Plan zunichtemacht. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen und ja, auch plötzliche Sanktionen fallen alle unter diesen Begriff. Aber hier liegt der Haken: Nur weil ein Schiff im Roten Meer Verzögerung hat, heisst das nicht automatisch, dass Ihr Lieferant Höhere Gewalt geltend machen und sich aus der Affäre ziehen kann. Das Ereignis muss die Erfüllung tatsächlich unmöglich machen, nicht nur teurer oder unbequemer.

Diese Woche haben mehrere grosse Containerreedereien Mitteilungen herausgegeben, in denen sie für Routen durch den Golf Höhere Gewalt erklärten, und zwar unter Berufung auf das erhöhte Angriffsrisiko und die daraus resultierenden Versicherungs-Albträume. Und ehrlich gesagt, angesichts der Bilder aus der Region, kann man ihnen das kaum verübeln. Doch während sich die Lage entwickelt, weisen einige in der Schifffahrtsbranche bereits auf das Potenzial für Missbrauch hin – es gibt durchaus Fälle, in denen Reeder "Krieg" schreien, wenn das eigentliche Problem schlicht ein Mangel an Schiffen oder die rein kommerzielle Entscheidung ist, aus Profitgründen umzuleiten. Das ist eine Grauzone, die Importeure mit verspäteten Waren und ohne klare rechtliche Grundlage dastehen lässt.

Der Sanktionsaspekt, der alles verkompliziert

Es gibt noch eine weitere Ebene, die oft zu kurz kommt: Sanktionen. Wenn regionale Konflikte aufflammen, verhängen Regierungen schneller neue Restriktionen, als man "Compliance-Abteilung" sagen kann. Eine Fracht, die letzte Woche noch völlig legal war, könnte plötzlich unter Sekundärsanktionen fallen, wenn sie den falschen Hafen anläuft oder ein Unternehmen auf der schwarzen Liste involviert ist. Hier wird die rechtliche Definition von Höherer Gewalt diffus. Ist ein neues Sanktionsregime ein unvorhersehbares Ereignis? Oft, ja. Aber die Gerichte werden fragen, ob man das Risiko hätte mindern können, indem man die Region beispielsweise von vornherein gemieden hätte.

Für Schweizer Firmen ist das besonders knifflig, weil wir oft zwischen den extraterritorialen US-Sanktionen und unserer eigenen diplomatischen Gratwanderung stehen. Ein Händler in Zürich, der mit einem Partner im Nahen Osten zu tun hat, könnte seinen Vertrag nicht durch eine Bombe, sondern durch ein Compliance-Schreiben seiner Bank zunichtegemacht sehen. Und wenn er dann versucht, Höhere Gewalt (Naturkatastrophe) geltend zu machen, um aus dem Geschäft auszusteigen, sollte er besser hoffen, dass das Kleingedruckte ausdrücklich "behördliche Anordnungen" und "regulatorische Änderungen" abdeckt.

Drei Warnsignale, auf die Sie jetzt achten sollten

Wenn Sie vor einem Vertrag stehen, der plötzlich wacklig erscheint, sollten Sie Folgendes prüfen, bevor Sie eine Höhere-Gewalt-Mitteilung unterzeichnen – oder eine von einem Lieferanten akzeptieren:

  • Ist es wirklich unmöglich oder nur schwierig? Ihre Gegenpartei könnte Höhere Gewalt reklamieren, weil die Versandkosten sich verdreifacht haben. Das ist keine Unmöglichkeit; das ist Pech. Achten Sie auf den genauen Wortlaut: Verlangt die Klausel, dass das Ereignis die Erfüllung "verhindert" oder "beeinträchtigt"? Verhindern ist eine höhere Hürde.
  • Gab es das Ereignis schon vor Vertragsunterzeichnung? Wenn die Spannungen bereits schwelten, als Sie den Vertrag im Januar unterschrieben haben, könnte ein Gericht entscheiden, dass Sie das Risiko übernommen haben. Höhere Gewalt gilt für das Unvorhersehbare, nicht für das Unvermeidliche.
  • Wie sind die Meldefristen? Die meisten Klauseln verlangen eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung. Wenn Ihr Lieferant zwei Wochen wartet, um Ihnen mitzuteilen, dass er nicht liefern kann, hat er möglicherweise seinen Anspruch verwirkt.

Eine Rückkehr ins Paradies ist nicht in Sicht

Schauen Sie, wir alle wünschen uns eine Rückkehr ins Paradies – diesen seligen Zustand, in dem der Handel frei fliesst und die einzigen Überraschungen günstige Wechselkurse sind. Aber die Realität sieht so aus, dass geopolitische Schocks das neue Normal werden. Vom Roten Meer bis zum Südchinesischen Meer trägt jetzt jede wichtige Schifffahrtsroute eine Risikoprämie. Der klügste Schachzug für Schweizer Unternehmen ist nicht, auf Ruhe zu hoffen, sondern Verträge zu gestalten, die das Chaos anerkennen. Das bedeutet klare Definitionen von Höherer Gewalt, zwingende Versicherungsklauseln und alternative Routenoptionen, die direkt im Vertrag festgeschrieben sind.

Letztendlich ist Höhere Gewalt nicht nur eine juristische Spitzfindigkeit; es ist ein Belastungstest für die Resilienz Ihrer Lieferkette. Die Unternehmen, die am Ende die Nase vorn haben, werden diejenigen sein, die das Kleingedruckte so ernst genommen haben wie das Endergebnis. Und für alle anderen? Nun, es könnte einfach weiter bergab gehen, bis die nächste Krise eintritt.